Handelsrecht und internationales Vertragsrecht

Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien.

Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen.